Buchung
Übermitteln Sie uns Ihre Buchungsanfrage auf einem der folgenden Wegen:
e-mail: webmaster@ostseeurlaub-web.de
Telefon: 038293 7578
Handy: 0151 57715395
Postalisch: Cornelia Leder, Kirschbäumchengasse 18, 18209 Wittenbeck
Ferienhaus mit Sauna“ in Wittenbeck an der Ostsee / Familie Leder
1 Mietvertrag
1.1 Der Mietvertrag wird
nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages
bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der
Mietvertrag kommt mit Zugang der Mietbestätigung beim Mieter zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder
Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung durch den Vermieter.
2 Zahlung
2.1 Mit Erhalt der
schriftlichen Vermietungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig:
2.1.1 Die Anzahlung beträgt 25 % des Preises je Wohneinheitbuchung. Die Anzahlung
wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet.
2.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach
Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter
Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den
Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür darf der
Vermieter eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
Der Restbetrag muss spätestens 42 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein. Bei
kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als
42 Tage liegen, ist der Mietpreis je Wohneinheit in voller Höhe sofort bei
Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Storno- und Umbuchungsgebühren
sind sofort fällig.
2.2.2 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der
Vermietungsleistung.
3 Mietbestätigung
Sollte die
Mietbestätigung der anmietenden Person nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn
des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich diese unverzüglich mit dem
Vermieter in Verbindung zu setzen. Die Mietbestätigung ist der
Schlüsselhalterin am Mietobjekt vorzulegen.
4 Änderungen
4.1 Werden vom Mieter
Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns vorgenommen, die der Vermieter
erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und
den Anmietungszeitraum entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im
Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.
4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
4.3 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
5 Rücktritt des Mieters
5.1 Ein Rücktritt des
Mieters sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung
schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe
der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
- Beim Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises.
- Bei Rücktritt 42 - 28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
- Bei Rücktritt 28 - 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
- Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des
Mietpreises.
5.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die
mögliche anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem
Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem
Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
6 Rücktritt des
Vermieters
6.1 Wird die Vermietung
des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit oder durch höhere
Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den
Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis
unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der
Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
6.3 Der Vermieter kann ohne
Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz
Abmahnung die Anwohner des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten
andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter
den Mietvertrag nach 6.3, verfällt der Mietpreis.
6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus
erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
7 Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.
8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im
Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für
8.1 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
8.2 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten
Vermietungsleistung.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw.Störungen in der Wasser- und/oder
Stromversorgung wird ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung des Vermieters für Schäden ist auf den anteiligen Mietpreis der
geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter
einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines
Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.
8.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in
Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
8.6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte
technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht
wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
8.5 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die
außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
9 Mitwirkungspflicht,
Gewährleistung, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung
9.1 Der Mieter ist im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles IZumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu
vermeiden.
9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Mieter schuldhaft dieser Verpflichtung nicht
nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen
liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind,
wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw.
Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für
Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, e-mail oder telefonisch an den
Vermieter oder den Ihnen vom Vermieter genannten Beauftragten vor Ort, damit
geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und
gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
9.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche
anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu
nehmen.
9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können
innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit
gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen
10 Pflichten des Mieters
Das Ferienhaus darf
nicht mit mehr Personen bewohnt werden als angemeldet sind. Der Vermieter darf
überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine
Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter
melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich
festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
10.1. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist
jedoch besenrein zu verlassen, die Mülleimer entleert, ebenso Spülmaschine
ausgeräumt und Wasserkocher entleert.
11 Abtretungsverbot
Eine Abtretung von
Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist
ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des
Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
12 Paß-, Visa- .
Gesundheitsvorschriften
12.1 Der Mieter ist für
die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich.
12.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
13 Sonstige Bestimmungen
und Hinweise
13.1 Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der
gesamten Mietbedingungen zu Folge.